Name
Sitz,
Zweck
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Art.1 |
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Das Evangelisch-reformierte Forum St.Gallen ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in St.Gallen.
Seine Aufgaben sind gesamtkirchliche Veranstaltungen in der Region St.Gallen und die Wahrung gemeinsamer Anliegen der Kirchgemeinden.
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| Eheberatung |
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Art.2 |
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Das Evangelisch-reformierte Forum St. Gallen führt mir kirchlicher Hilfe die Protestantische Eheberatung St. Gallen.
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| Mitgliedschaft |
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Art.3 |
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Der Eintritt steht Kirchgemeinden sowie Männern und Frauen aus der Region St. Gallen offen, welche mit dem Zweck des Vereins einverstanden sind und diesen unterstützen wollen. Der Eintritt erfolgt durch Anmeldung beim Präsidenten oder Kassier. Der Austritt ist schriftlich einzureichen und hat auf das Ende eines Kalenderjahres zu erfolgen.
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| Mittel |
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Art.4 |
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Die Vereinsausgaben werden bestritten durch die ordentlichen Jahresbeiträge der Mitglieder und durch freiwillige Zuwendungen.
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| Organe |
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Art.5 |
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Die Organe des Evangelisch-reformierten Forums St. Gallen sind: die Hauptversammlung, die Grosse Kommission, der Arbeitsausschuss, die Aufsichtskommission der Eheberatung, die Rechnungsrevisoren.
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
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Hauptver-
sammlung |
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Art.6 |
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Die Hauptversammlung wird von der Grossen Kommission oder vom Arbeitsausschuss einberufen. Die Einberufung erfolgt durch Inserat in der Tagespresse oder durch persönliche Einladung. Vereinsbeschlüsse werden mit der Mehrheit der Mitglieder, die sich an der Abstimmung beteiligen, gefasst.
Der Hauptversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
Entgegennahme des Jahresberichtes,
Genehmigung des Jahresberichtes,
Festsetzung des Mitgliederbeitrages,
Wahl der Grossen Kommission und aus ihrer Mitte des Präsidenten, des Vizepräsidenten und des Kassiers,
Wahl von zwei Rechnungsrevisoren,
Abänderung der Statuten.
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Grosse
Komission |
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Art.7 |
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Die Grosse Kommission besteht aus 20 bis 30 Mitgliedern. Sie wird vom Arbeitsausschuss oder vom Präsidenten einberufen.
Ihr steht es zu
das Jahresprogramm aufzustellen,
über Beschlüsse in öffentlichen Angelegenheiten und über Eingaben an die Behörden zu entscheiden,
den Aktuar und den Arbeitsausschuss zu wählen,
Mitglieder der Aufsichtskommission der Eheberatung zu wählen und die Wahl des Eheberaters zu genehmigen,
Jahresbericht und Rechnung der Eheberatung zu genehmigen,
Finanzielle Verpflichtungen des Vereins im Betrage von mehr als dreitausend Franken oder jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als eintausend Franken zu beschliessen,
Den Eintritt neuer Mitglieder in den Verein zu verweigern und Mitglieder auszuschliessen.
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| Arbeits-ausschuss |
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Art.8 |
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Der Arbeitsausschuss besteht aus Präsident, Vizepräsident, Kassier, Aktuar und allenfalls weiteren von der Grossen Kommission gewählten Mitgliedern. Er wird vom Präsidenten oder Vizepräsidenten einberufen.
Der Arbeitsausschuss führt die Geschäfte der Vereinigung. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die keinem andern Organ übertragen sind.
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| Präsident |
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Art.9 |
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Der Präsident leitet die Hauptversammlung und legt ihr einen Jahresbericht vor. Er führt in der Grossen Kommission und im Arbeitsausschuss den Vorsitz, stimmt mit und verfügt über den Stichentscheid. Über einmalige Ausgaben von weniger als eintausend Franken befindet der Präsident in eigener Kompetenz. Er zeichnet mit Einzelunterschrift. In seiner Vertretung zeichnet der Vizepräsident mit Kassier oder Aktuar kollektiv zu zweien.
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Aufsichts-
kommission
Eheberatung
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Art.10 |
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Massgebend für Zusammensetzung und Aufgaben der Aufsichtskommission der Eheberatung ist der Vertrag über die Führung der Protestantischen Eheberatung St.Gallen. |
Rechnungs-
revisoren |
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Art.11 |
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Die beiden Rechnungsrevisoren stellen schriftlich Antrag
der Hauptversammlung über die Genehmigung der Vereinsrechnung,
der Grossen Kommission über die Genehmigung der Rechnung der Eheberatung.
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Auflösung
des Vereins |
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Art.12 |
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Über die Auflösung des Vereins beschliesst die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Anwesenden. Das Vermögen des aufgelösten Vereins ist dem bisherigen Zwecke entsprechend zu verwenden. Die Hauptversammlung beschliesst darüber mit einfacher Mehrheit. |
St. Gallen, den 18. März 1991
Der Präsident: Pfr. Dr. Frank Jehle Der Aktuar: Arnold Messmer